Geld und Gehalt

Die finanziellen Vorstellungen über die Entlohnung können bereits bei der schriftlichen Bewerbung eine Rolle spielen. Aber spätestens beim Bewerbungsgespräch sollte die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Vorstellung davon haben, was das branchenübliche Gehalt für die Qualifikation dieser Stelle ist. Doch wie findet man das heraus? Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung, um Ihre Gehaltsvorstellungen herauszufiltern.
1. Überblick verschaffen
Einen ersten Hinweis auf die zu erwartende Gehaltsspanne liefert die Webseite GEHALT.de. Hier können Berufsbezeichnung und Ort bzw. Bundesland angegeben werden und die Seite ermittelt das potenzielle Gehalt. Die Informationen zieht die Seite aus den geschalteten Stellenanzeigen. Deshalb ist die angegebene Gehaltsspanne auch sehr groß.
2. Vergleichen
Einen guten Vergleich bieten die Tarife des öffentlichen Dienstes. Die festgelegten Entgeltgruppen richten sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Diese sind an die Qualifikation gebunden und gliedern sich wie folgt:
E 1 bis E 4
E 5 bis E 8
E 9 bis E 12
E 13 bis E 15
An- und Ungelernte
mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
Fachhochschulstudium oder Bachelor
​​​​​​​wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
Die Tarife unterscheiden sich noch einmal geringfügig je nach Bundesland. Möchten Sie für Ihren konkreten Fall das Gehalt berechnen, nutzen Sie den TVöD-Rechner.
3. Anpassen
Die wichtigste Anforderung an Ihr Gehalt ist natürlich, dass Sie davon leben können. Versuchen Sie sich einen Überblick über Ihre Fixkosten und variablen Kosten zu verschaffen: Miete, Strom, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, Freizeit etc. Bedenken Sie auch Zahlungen, die nicht monatlich anfallen, sondern z.B. jährlich (z.B. Kontogebühren, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge). Das sollte Ihr Nettogehalt mindestens abdecken. Ihre Mietkosten inkl. Nebenkosten sollten dabei ca. 1/3 des Nettobetrages nicht überschreiten. Beachten Sie bei der Anpassung auch die Branche und die Region.
Exkurs Brutto-Netto: Der Nettobetrag ergibt sich aus Ihrem Bruttogehalt abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Die sind abhängig von Ihrer Steuerklasse und evtl. Religionszugehörigkeit. In sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen werden Beiträge zur Krankenkasse und Rentenversicherung etc. automatisch vom Bruttogehalt abgezogen.
4. Ihr Wert
Sie haben Geld und Zeit in sich und Ihre Ausbildung investiert. Das sollte belohnt werden! Welche Qualifikationen haben Sie? Welche Weiterbildungen, Scheine, Erfahrungen und Netzwerke bringen Sie mit? All das steigert Ihren Wert.
Extra-Tipp: Ersatzleistungen
Nicht alle Unternehmen können Ihnen mehr Geld zahlen, auch wenn sie es gerne möchten. Fragen Sie nach anderen Leistungen. Vielleicht gibt es eine Monatskarte für den ÖPNV, die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten, Mitarbeiterrabatt oder Zuschüsse zu Sportkursen, vermögenswirksamen Leistungen oder der Kinderbetreuung. Seien Sie kreativ!
Gehalt im Praktikum
Seit dem 01.01.2019 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro. Auch Praktikant*innen fallen unter die Mindestlohnregelung - zumindest unter bestimmten Bedingungen:
Das Praktikum dauert länger als 3 Monate
Der Mindestlohn wird nur dann fällig, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert (ausgenommen Pflichtpraktika). Damit wird berücksichtigt, dass ein*e Praktikant*in i.d.R. nicht sofort einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens leistet. Zuerst ist eine Einarbeitung nötig, die das Unternehmen Zeit und Geld kostet. "Kurz-Praktika" wären für die Betriebe sonst deutlich zu teuer. Wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert, wird der Mindestlohn ab dem 1. Tag fällig.
Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das von der Hochschule vorgeschrieben ist, haben die Praktikant*innen keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Handelt es sich jedoch um ein freiwilliges studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Der Mindestlohn ist übrigens zwingend: Praktikant*innen und andere Arbeitnehmer*innen können nicht auf den Mindestlohn verzichten und sich freiwillig mit einer geringeren Vergütung zufrieden geben.
Nebenjob im Studium
Dem Thema Nebenjob im Studium und die dazugehörigen Gehaltsgrenzen widmet der Career Service eine ganz eigene Rubrik. Diese finden Sie hier.
Zum Weiterlesen
Mindestlohn für Studierende Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Alles zum Nebenjob Zeit Campus
Wie finanziere ich mein Studium? Zeit Campus
Brandenburger Innovationsfachkräfte (Ansprechpartnerin: Kerstin Lehmann) Investitionsbank Land Brandenburg