Berufsziel Schutzgebietsbetreuer*in
Ziele der Ausbildung
Die Vertiefung soll LaNu-Studierenden mit dem Berufswunsch Schutzgebietsbetreuer*in bzw. Ranger ermöglichen, sich bereits während des Studiums umfassend auf den Berufsalltag vorzubereiten. Ziel ist es, Praktiker*innen auszubilden, die nach Abschluss des Bachelors nicht nur einen umfangreichen Wissensschatz zu Landschaftsprozessen und Naturschutzwerten vorweisen können, sondern auch die im Beruf benötigten Methodenkenntnisse und zwischenmenschlichen Kompetenzen erworben haben.
Durch die Kooperation mit Praxispartner*innen in der Lehre, während Exkursionen und in Projekt- und Abschlussarbeiten und durch das Kennenlernen des Berufsalltags während des Praktikums sollen die Studierenden der Vertiefung frühzeitig Kontakte und Einblicke in die Arbeitswelt erhalten.
Aufgaben eines*r Schutzgebietsbetreuer*in
So vielfältig wie die verschiedenen Schutzgebiete und Landschaften, in denen Gebietsbetreuer*innen arbeiten, sind auch die Aufgaben, die diese im Beruf erwarten. Jedoch kann man den typischen Berufsalltag eines*r Gebietsbetreuer*in in vier Themenfelder aufteilen.
Bild: Naturwacht Brandenburg
Artenschutz, Landschaftspflege und Monitoring: Klassische Aufgabe des Gebietsschutzes ist die praktische Naturschutzarbeit. Ein*e Gebietsbetreuer*in muss deshalb Kenntnisse in Biologie und Ökologie besitzen, den Zustand der Biotope in einem Gebiet einschätzen können und das Vorkommen an Tier- und Pflanzenarten kennen. Landschaftspflegemaßnahmen werden durchgeführt oder angeleitet und Artenschutzprojekte umgesetzt. In vielen Schutzgebieten müssen außerdem regelmäßig Kartierungsarbeiten durchgeführt bzw. weitere Daten erhoben werden, um gesetzlichen Monitoringpflichten nachzukommen.
Bild: Naturwacht Brandenburg
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Regelungen: Was in einem Schutzgebiet (un)zulässig ist, regelt die Schutzgebietsverordnung. Deren Einhaltung wird von den Schutzgebietsbetreuer*innen regelmäßig bei Touren durch das Gebiet kontrolliert. Ob Wanderer abseits der Wege, illegale Camper oder Hundehalter*innen, die ihre Tiere nicht an die Leine nehmen - Ranger treffen auf viele Menschen, die oftmals unabsichtlich gegen den Schutz der Natur verstossen. Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sind für den richtigen Umgang mit diesen verschiedenen Personengruppen enorm wichtig und sollten während der Ausbildung geschult werden. Zusätzlich wird in vielen Schutzgebieten kontrolliert, ob sich die dortigen Landnutzer*innen (etwa im Vertragsnaturschutz) an die vereinbarten Bewirtschaftungsvorgaben halten. Je nach geltendem Recht besitzen einige Gebietsbetreuer*innen hoheitliche Rechte und können Bußgelder ausstellen oder sogar Strafanzeige erstatten.
Bild: Naturwacht Brandenburg
Bildung, Besucher*innenbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit: Schutzgebietsbetreuer*innen werden auch als die "Visitenkarte" eines Schutzgebietes bezeichnet. Während, für die Öffentlichkeit "unsichtbar", in der Verwaltung die naturschutzfachliche Planung erfolgt oder Projekte ausgearbeitet werden, arbeiten die Gebietsbetreuer*innen nahe am Menschen. Sie kommen in Kontakt mit den Besucher*innen, Anwohner*innen und Bewirtschafter*innen und dienen als Ansprechpartner*in vor Ort. In öffentlichen Führungen, Umweltbildungsprogrammen für Schulen oder Exkursionen für Fachpublikum vermitteln sie die Besonderheiten der Natur und müssen dafür eine zielgruppengerechte Sprache finden.
Bild: Naturwacht Brandenburg
Bau und Instandhaltung der touristischen und naturschutzrelevanten Infrastruktur: Das Wegenetz, die Informationstafeln oder Schutzhütten in Schutzgebieten müssen regelmäßig von Rangern gewartet werden. Auch der Bau neuer Anlagen ist in einigen Gebieten die Aufgabe der Gebietsbetreuer*innen. Handwerkliche Fähigkeiten sind hierbei natürlich von Vorteil.
Je nach Größe eines Schutzgebiets, Umfang des Personalstamms, Zielsetzung im Gebiet oder auch Talent eines Rangers sind auch die Aufgaben in den Einsatzstellen unterschiedlich: Einige Gebietsbetreuer*innen übernehmen viele der oben genannten Aufgaben, andere konzentrieren sich auf wenige Aufgabenfelder.
Um verschiedene typische Aufgaben eines*r Schutzgebietsbetreuer*in detailliert zu sehen, vergrößern Sie bitte mit einem Klick die einzelnen Grafiken:
Arbeitsfelder
Großschutzgebiete
Die meisten Schutzgebietsbetreuer*innen in Deutschland arbeiten in Großschutzgebieten. Dazu zählen die Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke, die seit 2005 unter der Dachmarke Nationale Naturlandschaften zusammengefasst sind. Arbeitgeber sind überwiegend Landesverwaltungen, die für die Betreuung der Großschutzgebiete zuständig sind (bspw. Forstbehörden).
Regional und kommunal
Bundesländer, Landkreise, Städte und Kommunen sind für den Erhalt und die Pflege ihrer Schutzgebiete verantwortlich. Hierfür werden in einigen Regionen eigene Ranger eingestellt, die außerhalb der Großschutzgebiete arbeiten. Meist sind sie beim Land angestellt, doch vermehrt finden sich auch kreisfreie Städte und Landkreise, die eigene Schutzgebietsbetreuer*innen für diese Aufgabe einstellen.
Nicht-staatliche Träger
Links:
Weitere Arbeitsfelder bieten sich bei privaten Stiftungen oder Naturschutzverbänden, die eigene, für den Naturschutz wertvolle Flächen besitzen. Deren Betreuung wird mitunter von hauptamtlichen Gebietsbetreuer*innen übernommen. Da bei der Pflege der Gebiete meist viele Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder oder FÖJler*innen/Bundesfreiwilige eingespannt werden, müssen die Gebietsbetreuer*innen in diesem Arbeitsfeld neben den üblichen Aufgaben auch das Freiwilligenmanagement koordinieren.
Selbsttändigkeit
Bisher arbeiten nur wenige Ranger in Deutschland als private Dienstleister*innen für Kommunen, Vereine oder Schutzgebiete. Je nach Auftrag und auch eigenen Kompetenzen bieten sie Umweltbildungsangebote, Landschaftspflegedienste oder auch Kartierungsarbeiten an. Sie sind nicht zu verwechseln mit zertifizierten Natur- und Landschaftsführer*innen, die selbstständig Führungen anbieten.