Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Zum Ablauf des Berufungsverfahrens

A  Beschluss zur Denomination, Ausschreibung und zur Zusammensetzung der Berufungskommission im Fachbereichsrat

B  Erste Sitzung der Berufungskommission: Festlegung der Bewertungsmatrix vor Durchsicht der Bewerbungen

C  Zweite Sitzung der Berufungskommission: Durchsicht der Bewerbungen anhand der Bewertungsmatrix, Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Probevorträge (Shortlist)

D  Probevorträge: Die eingeladenen Kandidatinnen und Kandidaten gestalten in der Regel eine Lehrveranstaltung und halten einen wissenschaftlichen Vortrag vor der Hochschulöffentlichkeit. Im Anschluss stellen sie sich in einem Gespräch den Mitgliedern der Berufungskommission vor.

E  Dritte Sitzung der Berufungskommission: Auswahl der listenfähigen Kandidatinnen und Kandidaten unter Berücksichtigung der Bewerbungsunterlagen und der Bewertung der Probevorträge

F  Bewertung der Bewerbungsunterlagen der gelisteten Personen durch externe Gutachter*innen

G  Vierte Sitzung der Berufungskommission: Reihung der Liste anhand der Einschätzung der Berufungskommission unter Berücksichtigung der externen Gutachten

H  Beschluss der Liste im Fachbereichsrat

I   Beschluss der Liste im Senat

J  Die oder der Erstplatzierte wird zum Berufungsgespräch eingeladen. Bei positivem Verlauf: Der Präsident beruft die oder den Erstplatzierte*n. Diese*r kann den Ruf annehmen oder ablehnen. 

K  Nach Rufannahme werden die Unterlagen zum Verfahren im Ministerium (MWFK) eingereicht.

L  Nach positiver Prüfung der Unterlagen: MWFK ernennt die Professorin bzw. den Professoren

 

Kontakt 


Jana Schulz

 berufungsmanagement@hnee.de

+49 (3334) 657 502


Raum: 06.103 (Stadtcampus)