Informationen zum Praxisprojekt
(Bachelorstudiengang)
(Bachelorstudiengang)
Praxisprojekt
Während des Studiums findet ein Praxisprojekt (Praxissemester, Praktikum) statt, das im 6. Semester vor der Bachelorarbeit durchgeführt wird.
Das Praxisprojekt dauert 12 Wochen und soll dazu beitragen, theoretisch gelerntes Wissen praktisch anwenden zu können. Darüber hinaus ermöglich das Praktikum einen Einblick in den berufsalltag und kann zur Themenfindung für eine Abschlussarbeit beitragen.
FAQ Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum hat für jeden Bachelorstudiengang im 6. Semester — also jeweils im Sommersemester — zu erfolgen und umfasst einen Zeitraum von mindestens 12 vollständigen Wochen. Das Sommersemester beginnt jeweils am 01.03 und endet am 31.08. eines jeden Jahres.
Für individuelle Planungen des Studierenden zum Abschluss des Studiums sind relevante Fristen während und nach der Praktikumszeit zwingend zu beachten.
Ein Vorteil, einen Pflichtpraktikanten im Unternehmen einzustellen ergibt sich hier im Sozialversicherungsrecht. Dieses regelt, dass die Kranken- und Pflegeversicherung für den Praktikumsgeber versicherungsfrei ist, da der Pflichtpraktikant als Student versichert bleibt. Auch im Bezug auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Unfallversicherung kann der Praktikumsgeber an dieser Stelle Geld sparen, da auch hier keine Versicherungspflicht besteht und für die Unfallversicherung die gesetzliche Versicherung der Schule oder Hochschule eintritt.
Entsprechend der Curricula dauert das Pflichtpraktikum nur 12 Wochen. Darüber hinaus können Studierende mit dem Unternehmen ein freiwilliges Praktikum vereinbaren. Hier erfolgt dann jedoch die direkte sozialversicherungspflichtige Absicherung durch das Unternehmen.
Es werden auch Pflichtpraktika akzeptiert, die vor dem 01.03. beginnen bzw. über den 31.08. hinausgehen. Eine spätere Verlängerung des Pflichtpraktikums ist nicht möglich.
Für den Pflichtzeitraum ist der Studierende angehalten, den Mustervertrag der Hochschule zu nutzen. Nach Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten werden auch alternative Vertragsunterlagen anerkannt, sofern diese den notwendigen Bedingungen genügen.
Die Recherche nach einem geeigneten Praktikumspartner hat eigenständig zu erfolgen. Hierbei sind Gefälligkeitsleistungen im familiären Umfeld bzw. Bekanntenkreis untersagt. Das Praktikum muss ein wirtschaftsbezogenes Aufgabenfeld umfassen, um eine praktische Anwendung der im Studium erlernten Kenntnisse zu ermöglichen. In diesem Rahmen werden auch geeignete Auslandspraktika von der Hochschule anerkannt. Empfehlenswert zur Praktikumssuche sind die geläufigen Job-Portale im Internet. Folgende Quelle werden unter anderem zur Suche empfohlen:
www.connecticum.dewww.berufsstart.de
Sollte trotz aller umfangreichen Bewerbungsversuche kein geeigneter Praxispartner zu finden sein, ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule zu informieren.
Wer ist mein Praktikumsbetreuer an der Hochschule?
Welche Anforderungen hat der Praktikumsvertrag zu erfüllen?
Nach Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten werden auch alternative Praktikumsverträge anerkannt, sofern diese den notwendigen Bedingungen genügen.
Wie ist bei der Unterzeichnung der Praktikumsverträge zu verfahren?
Wer stellt einen zusätzlichen Nachweis über die Anerkennung des Praktikums als Pflichtpraktikum aus, sofern der Praxispartner den Vertrag nicht als äquivalenten Nachweis anerkennt?
Wie ist der Praktikumsbericht inhaltlich und formal aufzubauen?
Die inhaltliche Gestaltung wird durch die Studien- und Prüfungsordnung in der Anlage 3B „Bericht zum Praxisbericht“ ausführlich dargelegt. Zusätzlich gelten die üblichen Standards zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
• Erstellung von Verzeichnissen über Inhalt, Abbildungen, Tabellen und Literatur (sofern benötigt)• Zu verwendende Schriftarten: Times New Roman, Calibri, Cambria in Schriftgröße 12 pt.
• Zeilenabstand 1,5
• Vorschriften zum Rand 2 cm rechts, 4 cm links
• einseitig
• Korrekte und vollständige Zitation der verwendeten Quellen
• Seitenumfang in etwa 20 Seiten ohne Verzeichnisse und Anlagen
Gestaltung des Deckblatts:
Der Fachbereich empfiehlt das Musterexemplar zur Erstellung des Deckblattes.
Deckblatt (Muster als doc-Datei)
Inhaltliche und formale Gliederung des Praxisberichts (vgl. § 3 Anlage 3B SPO):
1. Teil — Beschreibung des Unternehmens / der Einrichtung
• kurze Firmendarstellung
• Stellung der Unternehmung im regionalen, nationalen und internationalen Markt
• Betriebsablauf (z.B. mit Organigramm, Ablaufdiagrammen), die Abteilung(en) und
• Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenden Betriebsablauf darzulegen.
2. Teil — Sachanalysen der wahrgenommenen Tätigkeiten
• detaillierte Beschreibung der Aktivitäten pro Tätigkeitsbereich (Einkauf, Logistik, Marketing, Produktion, Controlling usw.) oder pro Projekt
• Erläuterungen zum kaufmännischen Hintergrund der Tätigkeiten
• Erläuterungen zur vermittelten Erkenntnissen und Erfahrungen genannt werden.
3. Teil — Persönlicher Erkenntnisgewinn aus den wahrgenommenen Tätigkeiten
• Analyse der Tätigkeiten und Aufgaben während des Praxisprojekts unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (z.B. Organisation, Personalführung, Zeitmanagement, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, usw.)
4. Teil — Anlagen des Praxisberichts
• Ergänzende Darstellungen, Abbildungen, Tabellen
• Chronologisches Tätigkeitsprotokoll mit Auflistung der täglichen Arbeiten in Stichpunkten, so dass die Art und der Umfang sowie der Arbeitsfortschritt erkenntlich werden.
• Seitens des Fachbereichs wird eine Anfertigung des Protokolls mit Excel empfohlen.
Welche Leistungen sind während bzw. nach dem Praktikum zu erbringen (Zeugnis / Praxisbericht)?
Der Praxispartner hat für den Praktikanten ein Zeugnis über den Erfolg der erbrachten Arbeitsleistung auszustellen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit den Stufen „mit Erfolg absolviert“ sowie „nicht mit Erfolg absolviert“. Für eine Bewertung „nicht mit Erfolg absolviert“ gilt das Pflichtpraktikum als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Eine geeignete Zeugnisvorlage ist in Anlage 3C (Ordnung für das Praxisprojekt) der jeweiligen SPO oder unter Zeugnis-Praxisprojekt-Partner.pdf zu finden.
Neben dem Zeugnis des Praxispartners ist durch den Praktikanten ein Praxisbericht zu erstellen, der die Tätigkeiten und Aufgabenfelder innerhalb des Praktikums zusammenfasst. Vertrauliche Informationen sind nicht im Praxisbericht wiederzugeben. Erfordert jedoch die Aufarbeitung des Praxisberichts auch die Integrierung interner Informationen, muss dies in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Unternehmen vorab geklärt werden. Der Praxisbericht ist vom Betreuer des Unternehmens per Unterschrift und Firmenstempel gegenzuzeichnen.
Im Anschluss ist der Praxisbericht fristgemäß spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums im Dekanatssekretariat einzureichen, das den Bericht an den Praktikumsbeauftragten weiterleitet. Eine Abgabe des Berichts sowie des Zeugnisses direkt beim begutachtenden Betreuer des Fachbereichs Wirtschaft ist nicht gestattet.
Bei einer verspäteten Abgabe des Praxisberichts wird das Praktikum mit „nicht mit Erfolg absolviert“ bewertet. Für Ausnahmeregelungen ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule schriftlich in Briefform oder per E-Mail über die Gründe zu verständigen. Sofern sachgerechte Gründe vorliegen, entscheidet der Praktikumsbeauftragte über einen angemessenen Terminaufschub zur Abgabe des Praxisberichts.
Jeder Studierende ist dazu angehalten, sich vor Beginn des Praktikums einen Praktikumsbetreuer zur Beantwortung inhaltlicher Fragen zu suchen. Dieser ist auf dem Deckblatt des Praxisberichts zu benennen und wird diesen entsprechend der qualitativen Ausarbeitung bewerten.
Sofern kein Angehöriger des Fachbereichs das Praktikum betreute, wird der Praktikumsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Studiengangsleitern über die Zuteilung eines Gutachters entscheiden.
Die Bewertung erfolgt nach Abgabe binnen zwei Monate. Die Ergebnisse sind beim Prüfungsamt zu erfragen.
Durch Krankheit bedingte Ausfallzeiten — soweit sie einen Zeitraum von insgesamt fünf Tagen nicht übersteigen — müssen nicht nachgeholt werden, sofern der Beauftragte zustimmt.
Sollten die Fristen zu Abgabe des Praxisberichts hierdurch nicht eingehalten werden können, ist ein schriftlicher Antrag mit dem Vermerk der Praktikumsverlängerung einschließlich entsprechender Nachweise in Briefform oder per E-Mail an den Praktikumsbeauftragten zu stellen. Dieser entscheidet über einen angemessenen Terminaufschub.
Richtlinien und Ordnungen zum Praxisprojekt
Die aktuellen Richtlinien zum Praxisprojekt (Ordnung, Bericht, Zeugnis) finden Sie im zentralen Bereich Studien- und Prüfungsordnungen.
Praxisprojekt im Ausland
Der Fachbereich Nachhaltige Wirtschaft unterstützt Studenten, die ihr Praxisprojekt im Ausland absolvieren wollen.
Informationen zur Vermittlung von Praxisprojekten im Ausland:
International Office der Hochschule für nachhaltige Entwicklung EberswaldePraktikumsbeauftragte
Informationsmaterial
Der Vertrag zum Praktikum wird derzeit überarbeitet und ist in kürze wieder verfügbar.
Vorlagen und Beispiele für wichtige Formulare: