Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Fördermöglichkeiten


Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten für eine Weiterbildung an der HNE Eberswalde

Ãœbersicht über die Fördermöglichkeiten in Brandenburg - WB  Brandenburg

 

Die Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Der bekannteste Baustein der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein. Den Prämiengutschein erhalten Sie direkt nach dem Beratungsgespräch in einer der 600 Bildungsprämienberatungsstellen. Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten. Folgende Bedingungen sind zu beachten:

  • gefördert werden Veranstaltungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen bis maximal 1.000 Euro
  • der Staat übernimmt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten)
  • Weiterbildungsmaßnahme muss anerkannt sein oder Vorlage schriftlicher Dokumentation des Qualitätsprozesses nötig

Hier geht es zum Flyer http://www.bildungspraemie.info/


Brandenburger Bildungsscheck

Seit April 2017 ist die neue Weiterbildungsrichtlinie des MASGF in Kraft. Sie gilt bis zum 31.12.2020. Gefördert werden Maßnahmen im Land Brandenburg zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen. Vom 24. Juli bis zum 18. August 2017 ist das Kundenportal für die Antragstellung geöffnet. Weitere Antragsrunden werden rechtzeitig bekannt gegeben. Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahmen einzureichen. Folgende Bedingungen sind zu beachten:

  • gefördert werden Qualifizierungen mit einer Kurs- und Prüfungsgebühr ab 1.000 Euro
  • gefördert werden Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg
  • gefördert werden bis zu 70 % der Gesamtausgaben
  • Förderung von berufsbegleitenden Modulen und auch berufsbegleitenden Studiengängen möglich

Hier geht es zur Kurzinformation 
Alles weitere finden Sie hier

Andere Bundesländer haben ähnliche Förderungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Recherche.