Bewerbung für ein Zweitstudium bzw. höheres Fachsemester
Zweitstudium
Bewerber, die bereits ein grundständiges Studium (z. B. Bachelor) in einem Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), werden bei Bewerbung für ein weiteres grundständiges Studium innerhalb der Quote für ein Zweitstudium ausgewählt. Die Rangfolge der Bewerber ist durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Es ist eine Begründung des Zulassungsantrages erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für einen konsekutiven Master-Studiengang nicht als Zweitstudium zählt.
Bewerbung für höhere Fachsemester
Bei der Bewerbung auf einen Studienplatz in einem höherem Fachsemester muss das bisherige Studium durch eine entsprechende Bescheinigung belegt werden. Parallel zur Online-Bewerbung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bestätigung über den Prüfungsanspruch) sowie ein Antrag auf Anerkennung/Anrechnung einzureichen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen aktuellen Leistungsnachweis sowie eine Modulbeschreibung bei.
Der Zulassungsantrag muss begründet sein.
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Neue Forstakademie
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