Informationen zur Rückmeldung
Zur Information für Studierende, die zwischen SoSe 2001 und WiSe 2008/09 an der HNEE immatrikuliert waren:
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des OVG Berlin-Brandenburg zur Rückmeldegebühr
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2017 entschieden, dass die Regelung in § 30 Abs. 1a Satz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) in den vom 1. Juli 2000 bis zum 19. Dezember 2008 geltenden Fassungen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und daher für nichtig erklärt wird, soweit danach bei jeder Rückmeldung eine Gebühr von 100 Deutschen Mark oder später 51 Euro pro Semester erhoben wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Januar 2017 die erwartete Entscheidung getroffen, dass die Studierenden, die geklagt haben, einen Anspruch auf Erstattung ihrer zwischen 2001 und 2008 gezahlten Rückmeldegebühren haben.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg veröffentlicht.
Beachten Sie bitte, dass sich dieser Beschluss nicht auf die Zahlung der Rückmeldegebühr bezieht, die auf Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung ab dem 18. Dezember 2008 erhoben wurde.
Hinweis zur individuellen Regelstudienzeit gemäß Hochschulpandemieverordnung
Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 an der HNE Eberswalde als Haupthörer immatrikuliert waren, können bei konkretem Bedarf bei der Abteilung Studierendenservice eine Immatrikulationsbescheinigung mit folgendem Zusatz anfordern:
Für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 immatrikulierte Studierende wird auf die Hochschulpandemieverordnung vom 13.10.2020 in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
Rückmeldung zum Sommersemester 2024 + + + Re-registration for the summer semester 2024
Vom 8. Januar 2024 bis zum 31. Januar 2024 ist die Rückmeldung für das Sommersemester 2024 an der HNE Eberswalde möglich. Falls keine Rückmeldung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Sie nicht an der HNE Eberswalde weiterstudieren möchten. Dann werden Sie zum 29.02.2024 von Amts wegen exmatrikuliert. Studierende, die bis zum 29.02.2024 höchstwahrscheinlich das Studium (inklusive Vorlage der Gutachten bzw. Verteidigung bzw. Bewertung aller Studienleistungen) abgeschlossen haben werden, müssen sich nicht rückmelden. Sollte sich der Studienabschluss verzögern, ist eine verspätete Rückmeldung bei Zahlung des Semesterbeitrages und der Versäumnisgebühr in der ersten Märzwoche 2023 noch möglich. Wenn Sie den Beitrag überwiesen haben und trotzdem Ihr Studium zum 29.02.2024 abschließen, kann die Verwaltungsgebühr in Höhe von 51 Euro nicht erstattet werden. Eine mögliche Erstattung der weiteren Gebühren und Beiträge muss bei der jeweils zuständigen Stelle formgebunden beantragt werden.
Bei einem laufenden Prüfungsverfahren (z. B. beabsichtigte Exmatrikulation) hat eine Überweisung keinen Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens.
Wie erfolgt die Rückmeldung?
Die Rückmeldung erfolgt durch den Eingang der Gebühren und Beiträge auf dem Konto der Landeshauptkasse bis spätestens 31.01.2024. Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten und veranlassen Sie die Überweisung rechtzeitig. Die Bereitstellung der Immatrikulationsbescheinigung in EMMA+ erfolgt nach Eingang der Buchungsbestätigung durch die Landeshauptkasse in der Abteilung Studierendenservice & International Office. Sie werden per E-Mail über die erfolgte Rückmeldung informiert.
Nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigungen auf Ihrem EMMA-Portal können Sie Ihre Greencard am Drucker (Stadtcampus: Haus 5, 1. Stock oder Waldcampus: Foyer Haus 11) validieren. Weitere Informationen zur Greencard erhalten Sie auf unserer Internetseite www.hnee.de/greencard.
Haben Sie eine befristete oder vorläufige Zulassung zum Studium erhalten (z. B. aufgrund eines fehlenden Sprachnachweises, Abschlusszeugnisses oder bei dual Studierenden der Holztechnik der Gesellenbrief), erfolgt die Rückmeldung erst nach Zahlungseingang und Aufhebung des Befristungsgrundes.
Sollte sich zwischenzeitlich Ihre Postanschrift geändert haben, teilen Sie uns die neue Anschrift bitte sofort mit (studieren@hnee.de).
Wie hoch ist der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2024?
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 347,00 Euro. Er setzt sich zusammen aus:
- Verwaltungsgebühr (51,00 Euro),
- Studentenwerksbeitrag (100,00 Euro),
- AStA-Beitrag (15,00 Euro) und
- Semesterticket (180,00 Euro) –> ausgenommen Studierende in weiterbildenden Studiengängen (KW, SNM, BNT).
- Beitrag zum klimaneutralen Semesterticket (1 Euro) –> ausgenommen sind Studierende ohne Semesterticket bzw. mit Befreiung für das komplette Semester
Selbstzahlende Studierende der weiterbildenden Studiengänge Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement (SNM) und Bildung – Nachhaltigkeit - Transformation (BNT) überweisen bitte 166,00 Euro bis zur oben genannten Frist ohne weitere Aufforderung. Die Studiengebühr wird gesondert in Rechnung gestellt.
Auf welches Konto erfolgt die Einzahlung des Semesterbeitrages?
Kontoinhaber: Landeshauptkasse
Kreditinstitut: LB Hessen/Thüringen
IBAN: DE21 3005 0000 7110 4029 19
BIC/Swift: WELADEDDXXX
Betrag: 347,00 Euro bzw. 166 Euro für Studierende der Studiengänge SNM, BNT
Verwendungszweck: 1006600002554-241-bitte hier Ihre Matrikel-Nummer, Ihren Vornamen und Namen ergänzen
Sollte beim Verwendungszweck das Setzen eines Bindestriches nicht möglich sein, fügen Sie bitte alternativ Leerstellen ein. Beachten Sie, dass Ihre Matrikel-Nr. nicht durch Leerstellen unterbrochen und direkt nach 241- angefügt wird.
Bitte übertragen Sie den Verwendungszweck zeichengenau. Die Verarbeitung der Zahlungseingänge erfolgt maschinell, sodass nur bei korrekt übertragenen Daten die personelle Zuordnung und damit die automatische Rückmeldung erfolgen können. Unrichtige Datenangaben gehen zu Ihren Lasten.
Von welchen Beiträgen sind Befreiungen möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei einem Studienaufenthalt oder Praktikum im Ausland) kann beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag beantragt werden. Das dazu notwendige Antragsformular erhalten Sie unter: https://studentenwerk-frankfurt.net/studentenwerksbeitrag/.
Stellen Sie diesen Antrag bitte direkt beim Studentenwerk Frankfurt (Oder).
Das Antragsformular zur Befreiung vom Semesterticket erhalten Sie unter: https://www.hnee.de/de/Studium/Campus-Leben/Interessenvertretungen/AStA/Wichtige-Dokumente/Wichtige-Dokumente-K1689.htm.
Das ausgefüllte Formular, die Eberswalder Greencard und die entsprechenden Nachweise reichen Sie bitte beim AStA bis spätestens 29.02.2024 ein. Bei verspäteter Abgabe ist nur noch die Beantragung einer Teilerstattung möglich.
Was passiert bei verspäteter Rückmeldung?
Für zu spät oder unvollständig eingegangene Gebühren und Beiträge wird gemäß der Gebührensatzung der HNE Eberswalde eine Versäumnisgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben und per Gebührenbescheid zugestellt.
HNE Eberswalde
Abteilung Studierendenservice & International Office
Stand: 08.01.2024