Krankenversicherung
Alle deutschen und internationalen Studierenden müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Hierfür benötigt die Hochschule eine elektronische Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse, um Sie einschreiben zu können.
Wir empfehlen, dass Sie sich unmittelbar nach der Zulassung zum Studium um einen Krankenversicherungsschutz in Deutschland kümmern, der ab Semesterbeginn gültig ist. Sie können die verschiedenen Krankenkassen bereits vor der Einreise über deren Portale online oder telefonisch kontaktieren. In machen Fällen können im Heimatland abgeschlossene Krankenversicherungen in Deutschland anerkannt werden. Reisekrankenversicherungen werden nicht anerkannt.
Besteht bereits ein ausreichender Versicherungsschutz (i.d.R. für EU-Bürger)?
Dann benötigen Sie nur eine elektronische Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur von der Krankenversicherung befreit werden können, wenn Sie eine der deutschen äquivalenten Versicherung nachweisen können!
Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für die Dauer ihres Studiums und kann nicht rückgängig gemacht werden. Auch nach Beendigung Ihres Studiums können Sie nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, es sei denn, Sie werden sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Besteht noch kein ausreichender Versicherungsschutz?
Hier haben Sie folgende Möglichkeiten eine Krankenversicherung für Studierende in Deutschland abzuschließen:
Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Dies ist insbesondere für Studierende, die unter 30 Jahre alt sind und nicht länger als 14 Semester in Deutschland studieren, interessant: Die Versicherung zum studentischen Tarif kostet monatlich ca. 80 Euro (Achtung: Mindestvertragslaufzeit 18 Monate) und übernimmt während Ihres Aufenthaltes alle medizinischen Leistungen, ohne dass Sie dafür in Vorleistung gehen müssen.
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass sowie den Zulassungsbescheid von der Hochschule. Die Krankenkasse meldet dann elektronisch den Versicherungsstatus an die Hochschule.
Private Krankenversicherung
Sie können auch eine private Krankenversicherung für Ihr Studium in Deutschland abschließen. Dies ist insbesondere für Studierende interessant, die über 30 Jahre sind oder die eine kurze Vertragslaufzeit benötigen. Mitunter gelten private Krankenversicherungen auch für studienbedingte Auslandsaufenthalte.
Bitte beachten Sie dabei, dass ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist und dies durch eine gesetzliche Krankenkasse geprüft werden muss. Nur dann kann anschließend die gesetzliche Krankenkasse die benötigte elektronische Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht an die Hochschule übermitteln.
Hinweise für den Abschluss von privaten Krankenversicherungen in Deutschland:
- Private Krankenversicherungen können im ersten Vertragsjahr günstig sein, die Kosten steigen jedoch meist mit jedem weiteren Jahr.
- Private Versicherungen können jederzeit gekündigt werden, daher schließen Sie diese nach Möglichkeit nicht nur befristet für Ihren Aufenthalt ab.
- Als Privatpatient zahlen Sie für alle medizinischen Leistungen im Voraus. Die Kosten werden Ihnen erst nach Vorlage des Rezeptes von der Krankenkasse erstattet (bei gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Bezahlung direkt über Ihre Chipkarte).
- Private Krankenversicherungen für Studierende decken nicht zwangsläufig alle Fälle medizinischer Versorgung (lesen Sie gründlich die Vertragsbedingungen und -leistungen).
- Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für die Dauer ihres Studiums und kann nicht rückgängig gemacht werden. Auch nach Beendigung Ihres Studiums können Sie nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, es sei denn Sie werden sozialversicherungpflichtig beschäftigt.
Die Abteilung Studierendenservice beantwortet gern grundsätzliche Fragen zur Krankenversicherung!