Sie möchten an einer Weiterbildung, einem Sprachkurs oder einer Staff Week teilnehmen oder an einer unserer Partnerhochschulen lehren?
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Sie möchten an einer Weiterbildung, einem Sprachkurs oder einer Staff Week teilnehmen oder an einer unserer Partnerhochschulen lehren?
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Internationale Staff week: Tauschen Sie sich mit Kollegen*innen anderer europäischer Universitäten aus ihrem Arbeitsbereich aus oder nehmen Sie an einer Weiterbildung teil; Informationen finden Sie auf der hier verlinkten Webseite.
Sprachkurse: Wollen Sie ihre Fremdsprachkenntnisse verbessern? Besuchen Sie einen Sprachkurs bei einem Erasmuspartner innerhalb Europas!
Weiterbildung: Sie haben für ihren Arbeitsbereich eine Interessante Weiterbildung innerhalb Europas gefunden? Sie haben die Möglichkeit für eine begrenzte Zeit bei einer Partneruniversität Einblicke in die Arbeitsbereiche zu bekommen? Bewerben Sie sich um eine Erasmusweiterbildung!
Lehre: Sie möchten an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen unterrichten? Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen, Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende können hierfür eine Erasmus+ Förderung erhalten.
Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigten der HNEE (Verwaltungsangestellte, Lehrende und wissenschaftliches Personal).
Ein Aufenthalt an einer europäischen Partnereinrichtung muss mind. 2 Tage und kann maximal 2 Monate dauern.
Ein Aufenthalt an einer Partnereinrichtung außerhalb Europas muss mind. 5 Tage dauern.
Wenn Sie ein Interesse an einer der hier genannten Mobiliäten haben, kontaktieren Sie bitte zeitnah das International Office. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Ihrer geplanten Reise eingegangen sein.
Mitarbeiter, die für einen Lehraufenthalt gefördert werden, müssen mindestens 8 Unterrichtsstunden absolvieren.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Internationalen Office ein:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Einladungsschreiben der Gasteinrichtung (bei Sprachkursen Kursübersicht & im Fall einer Bewilligung Einreichung der Anmeldungsunterlagen)
- Auslands-Dienstreiseantrag (Einreichung reicht zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Erasmus+ Mobilität)
- Ausgefülltes Mobilitätsabkommen (MA) (Die Unterschrift Receiving Intstitution kann nachgereicht werden)
Bei Fragen, schreiben Sie uns bitte: outgoings@hnee.de .
Eine Übersicht über unsere Erasmus- Partner finden Sie hier: /de/Internationales/Internationalisierung/Partnerhochschulen-der-HNEE/Partnerhochschulen-der-HNEE-K6153.htm
Daneben hat die HNEE Erasmus+- Mobilitätsprojekte mit folgenden Hochschulen weltweit:
- Ukraine, Lviv: Ukrainian National Forestry University (UNFU)
- Kosovo, Prishtina: University Prishtina
- Albanien, Tirana: University Tirana
- Ghana, Kumasi: Kumasi Technical University (KsTU)
- Ghana, Sunyani: University of Energy and Natural Resources (UENR)
Reichen Sie bitte frühzeitig (ca. 3 Monate vorher) die unter Bewerbung genannten Unterlagen im International Office ein. Sie erhalten zeitnah von uns eine Rückmeldung, ob wir Ihr Vorhaben fördern können.
Sobald uns all diese genannten Unterlagen vorliegen und im Falle einer Förderung, erstellen wir das Grant Agreement, den Vertag in dem Ihre Dauer und Summe der Förderung festgelegt wird. Sobald der Vertrag von Ihnen und uns (im Original) unterzeichnet wurde, können wir Ihnen die 1. Rate (80% der Fördersumme) auszahlen.
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Für die Auszahlung der verbliebenen Mittel für Ihre Reise müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
- Confirmation of Stay beim International Office (mit Ankunfts und Abreisedatum);
- Erasmus Report: dieser wird Ihnen direkt per E-Mail gesandt und Sie müssen diesen nur noch hochladen.
Eine Doppelabrechnung der Reisekosten über die Personalabteilung kann nicht erfolgen und wird als Betrug gewertet. Dies führt automatisch zum Verlust der Fördermittel.
Diese Reisekostenabrechnung wird ausschließlich über Aufenthalts- und / oder Fahrtkostenpauschalen abgerechnet, die vom Drittmittelgeber vorgegeben sind. Mögliche Mehr- oder Minderausgaben sind durch die Geförderten bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.Wir empfehlen deshalb die Aufbewahrung der entsprechenden Ausgabenbelege unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen der Finanzbehörde.
Die Finanzierung der Mobilität ist abhängig vom verfügbaren Budget der HNEE. Die Förderungssumme richtet sich nach dem jeweiligen Land und Förderprojekt. Sie besteht aus einer Aufenthaltspauschale sowie aus Stückkosten für Hin- und Rückfahrt.
Aufenthaltspauschale:
Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. - 60. Tag der Aktivität |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180 Euro | 126 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechisch Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
Erasmus+ Partnerland (siehe unter Länder unsere Partner in der Ukraine, Albanien, Kosovo, Ghana ) | 180,00 Euro pro Tag | 126,00 EUR pro Tag |
Stückkosten für Hin- und Rückfahrt:
Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt.
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner
| Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
10 - 99 km | 20 Euro |
100 - 499 km | 180 Euro |
500 - 1.999 km | 275 Euro |
2.000 - 2.999 km | 360 Euro |
3.000 - 3.999 km | 530 Euro |
4.000 - 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Für Erasmus+ Austausche ab dem Projekt 2021 können Hochschulmitarbeiter*innen ein Top Up für nachhaltiges Reisen in Höhe von einmalig 50 € erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen. Extra Reisetage können für Entfernung über 800 km bewilligt werden, sofern die An- und Abreise mind. 10 Stunden dauert.
Für Rückfragen zum nachhaltigen Reisen, wenden Sie sich bitte an das International Office: outgoings@hnee.de.
Sonderförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung
Die Heimathochschule kann für geförderte Hochschulmitarbeiter*innen mit einem GdB von mindestens 50 einen personenbezogenen Antrag stellen, um die durch den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten von maximal 10.000 Euro zu decken. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Sonderförderung bekommen Sie auf der Webseite der NA DAAD. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des International Offices: international@hnee.de