Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Bewerbung als Gasthörer*in

Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studierendenservice in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen (Gasthörerantrag).

Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer*in nicht immatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden.

Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studierenden werden keine Gebühren erhoben. Die Gasthörerschaft für Interessierte mit Fluchthintergrund ist kostenlos.

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.